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AGB | Immobilienmaklertätigkeit

§1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

§2 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

 

§3 Eigentümerangaben

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. 

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen. Der Makler, der diese Informationen lediglich weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Irrtum, Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

 

§4 Maklervertrag

Der Maklervertrag zwischen Kunde und Makler kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit von MeerFlair Immobilien auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- / Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, hat der Vertrag eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende gekündigt hat.

Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit MeerFlair Immobilien, andere Makler betreffend des Vertragsobjektes zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde für die hierdurch entstehenden Schäden. Im Falle eines Eigengeschäfts (Privatverkauf des Verkäufers) schuldet der Verkäufer die volle Provision (Innen- als auch Außencourtage).

 

§5 Maklerprovision

Mein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund meines Nachweises oder meiner Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. 

Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, beträgt bei erfolgreicher Vermittlungs- / Nachweistätigkeit die Provision bezogen auf den beurkundeten Kaufpreis: 3,57 % inkl. der derzeit gesetzlich geltenden MwSt. für den Käufer, sowie 3,57 % inkl. der derzeit gesetzlichen MwSt. für den Verkäufer.

Die Maklerprovision ist mit der Beurkundung des Hauptvertrages fällig.

§6 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. 

 

§7 Vorkenntnis

Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns die unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für den Kauf.

 

§8 Schriftform

Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.

 

§9 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

§10 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers MeerFlair Immobilien Birke Birkner in Heringsdorf vereinbart.

 

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Diese gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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